Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für das KapitalWert Einlagengeschäft und Transferkonto

Stand: August 2026

A. KapitalWert Einlagengeschäft

1. Anwendungsbereich

1.1

Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das KapitalWert Einlagengeschäft ("AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen KapitalWert und dem Kunden im Zusammenhang mit dem gesamten KapitalWert Einlagengeschäft ("Geschäftsbeziehung"). Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KapitalWert" sind auf die Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit dem KapitalWert Einlagengeschäft nicht anzuwenden.

1.2

KapitalWert ist ein Anlageangebot von KapitalWert. KapitalWert bietet ein KapitalWert Transferkonto ("Transferkonto") an, von welchem Kundengelder auf ein KapitalWert Tagesgeldkonto ("Tagesgeldkonto") und/oder auf ein KapitalWert Festgeldkonto ("Festgeldkonto") angelegt werden können. Für das Tagesgeldkonto und das Festgeldkonto gelten zusätzlich die Besonderen Bedingungen für die KapitalWert Tagesgeldanlage und die Besonderen Bedingungen für KapitalWert Festgeldanlagen.

1.3

Die AGB werden auch auf der Website https://kapitalwertinvest.de ("Website") zur Verfügung gestellt und können dort vom Kunden jederzeit eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vor Eröffnung des Transferkontos erhält der Kunde die AGB und wird bei der Eröffnung des Transferkontos aufgefordert, die AGB zu akzeptieren. KapitalWert ermöglicht dem Kunden, die AGB zu drucken und dauerhaft zu speichern.

1.4

Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt in deutscher Sprache.

2. Das KapitalWert Transferkonto

2.1

Das Transferkonto ist ein täglich fälliges Anlagekonto, von dem Kundengelder auf ein Tagesgeldkonto und/oder ein Festgeldkonto angelegt werden können. Der Kunde kann mit dem Transferkonto nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen. Insbesondere darf der Kunde dieses Konto nicht überziehen, keine Lastschriften oder Überweisungen zu Zahlungszwecken beauftragen, keine Daueraufträge einrichten, keine Bareinzahlungen und Barabhebungen vornehmen und keine Zahlungskarten beantragen.

2.2

Über sein persönliches Online Banking (siehe Punkt 7) hat der Kunde Zugriff auf sein Transferkonto.

2.3

Einzahlungen auf das Transferkonto sind nur möglich

  • indem der Kunde vom Referenzkonto einen Geldbetrag überträgt (siehe Punkt 6) oder
  • indem der Kunde vom Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto, das in seinem persönlichen Online Banking sichtbar ist, einen Geldbetrag überträgt.
2.4

KapitalWert wird die Geldanlage des Kunden auf dem Transferkonto nur auf das KapitalWert bekannt gegebene Referenzkonto zurückübertragen.

2.5

Der Kunde kann über sein persönliches Online Banking ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto eröffnen und seine Geldeinlagen vom Transferkonto auf dem Tagesgeldkonto und/oder dem Festgeldkonto anlegen. Ein Kunde kann jeweils nur ein Transferkonto, ein Tagesgeldkonto und ein Festgeldkonto (mit einer oder mehreren Festgeldanlagen) haben.

2.6

Der Kunde kann maximal 500.000 Euro im Rahmen der Geschäftsbeziehung bei KapitalWert anlegen, wobei aufgelaufene Zinsen auf diesen Betrag nicht angerechnet werden ("maximale Gesamtkundenanlage"). KapitalWert behält sich vor, Geldeinlagen, welche die maximale Gesamtkundenanlage übersteigen, zurückzuweisen und die diesen Betrag überschreitende Geldeinlage nicht zu verzinsen, worüber der Kunde über sein persönliches Online Banking informiert wird, damit er entsprechende Dispositionen treffen kann.

2.7

KapitalWert zahlt für die Geldeinlagen des Kunden auf seinem Transferkonto die mit dem Kunden vereinbarten Zinsen. Für das Transferkonto wird der Zinssatz laut dem bei Antragstellung durch den Kunden gültigen Konditionenblatt vereinbart. Das Konditionenblatt ist auch auf der Website https://kapitalwertinvest.de abrufbar und steht dort zur Speicherung und zum Ausdruck zur Verfügung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Zinsen auf dem Transferkonto in der Regel deutlich niedriger sind als bei einer Anlage auf einem Tagesgeldkonto oder einem Festgeldkonto.

2.8

Bei Schließung des Transferkontos nach erfolgter Kündigung ist die Geschäftsbeziehung beendet und KapitalWert vergütet die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen.

3. Allgemeine Voraussetzungen

3.1

Das von KapitalWert angebotene Transferkonto steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung, die Verbraucher im Sinn von § 13 BGB sind, d.h. die bei Eröffnung des Transferkontos zu Zwecken handeln, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • der Kunde ist 18 Jahre oder älter und voll geschäftsfähig
  • der Kunde hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland
  • der Kunde ist keine US Tax Person im Sinne des Foreign Tax Compliance Act ("FATCA")
  • der Kunde hat einen gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Kunden enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht in Deutschland erfüllt wird, insbesondere einen deutschen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz
  • der Kunde hat eine gültige E-Mail-Adresse
  • der Kunde hat eine auf seinen Namen lautende Mobiltelefonnummer
  • der Kunde verfügt über ein Referenzkonto (siehe Punkt 6)
  • der Kunde erteilt alle für die Kontoeröffnung nötigen Informationen, insbesondere für Zwecke der geldwäscherechtlichen Identifizierung und gibt im Rahmen der Selbstauskunft bekannt, ob er eine politisch exponierte Person ist
  • der Kunde handelt nicht als Bevollmächtigter oder Treuhänder für Dritte.
3.2

Der Kunde ist verpflichtet, KapitalWert unverzüglich über Änderungen bei den oben genannten, für die Eröffnung des Transferkontos wesentlichen Voraussetzungen und Angaben über sein persönliches Online Banking oder schriftlich (siehe Punkt 23) zu informieren.

3.3

KapitalWert kann den Antrag eines Kunden auf Eröffnung eines Transferkontos ohne Angabe von Gründen ablehnen. Eine Verständigung des Kunden erfolgt spätestens innerhalb von zehn (10) Bankarbeitstagen. Bankarbeitstag ist jeder Tag (außer Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen), an denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr geöffnet haben.

4. Eröffnung

4.1

Um eine Geschäftsbeziehung mit KapitalWert einzugehen und ein Transferkonto bei KapitalWert eröffnen zu können, muss der Kunde:

  • den Kontoeröffnungsantrag für das Transferkonto auf der Website richtig und vollständig ausfüllen und KapitalWert über den "Antrag absenden" Button übermitteln;
  • sich gemäß den Anweisungen auf der Website ordnungsgemäß identifizieren (durch das Online-Identifizierungsverfahren oder durch ein anderes, von KapitalWert zugelassenes Verfahren, wie z.B. das PostIdent-Verfahren), um die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch KapitalWert zu gewährleisten.
4.2

KapitalWert ist nicht verpflichtet, die Echtheit, Gültigkeit, korrekte Übersetzung und Richtigkeit der ihr vom Kunden vorgelegten Informationen und Dokumente über die gesetzlichen Pflichten von KapitalWert hinaus zu prüfen.

4.3

Der Vertrag mit KapitalWert über das Transferkonto kommt zustande, nachdem KapitalWert die notwendigen Prüfungen abgeschlossen und den Kontoeröffnungsantrag durch Zusendung der Zugangsdaten zur Nutzung des Transferkontos übersendet hat. Der Kunde erhält die Zugangsdaten per SMS, wobei ihm eine SMS mit seiner Kundennummer und eine zweite SMS mit seinem Passwort, das von ihm aus Sicherheitsgründen umgehend zu ändern ist, übermittelt wird.

4.4

Eine Überweisung eines Geldbetrages durch den Kunden an KapitalWert ist erst nach Zustandekommen des Vertrages über das Transferkonto möglich. Falls der Kunde dennoch vor diesem Zeitpunkt Geld an KapitalWert überweist und KapitalWert den Kontoeröffnungsantrag in weiterer Folge nicht annimmt, wird KapitalWert etwaige bereits auf das Transferkonto übertragene Gelder unverzinst auf das Referenzkonto zurücküberweisen.

5. Gemeinschaftskonten

5.1

Es besteht die Möglichkeit, dass zwei Kunden gemeinsam eine Geschäftsbeziehung mit KapitalWert eingehen und ein Transferkonto und in weiterer Folge ein Tagesgeldkonto und/oder ein Festgeldkonto jeweils als Gemeinschaftskonto eröffnen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten für die Gemeinschaftskonten dieselben Regelungen wie für die Einzelkonten.

5.2

Um ein Transferkonto als Gemeinschaftskonto zu eröffnen, müssen beide Kunden jeweils die persönlichen Voraussetzungen, wie unter Punkt 3.1 oben beschrieben, erfüllen. Zudem müssen beide Kunden über ein gemeinsames Referenzkonto verfügen, das auf deren Namen lautet.

5.3

Für Verpflichtungen des Kunden aus dem Transferkonto und in weiterer Folge aus dem Tagesgeld- und/oder Festgeldkonto haften beide Kunden als Gesamtschuldner, d.h. KapitalWert kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern.

5.4

Jeder Kunde ist alleine berechtigt, über das Transferkonto und in weiterer Folge aus dem Tagesgeld- und/oder Festgeldkonto mit Wirkung für den anderen Kunden zu verfügen, insbesondere KapitalWert zur Anlage von Geldern auf dem Tagesgeldkonto oder dem Festgeldkonto sowie, im Rahmen der geltenden Bedingungen, zur Beendigung einer Anlage und zur Übertragung des Geldes auf das Referenzkonto zu veranlassen, ein anderes gemeinsames Referenzkonto bekannt zu geben, etc. Dies gilt nicht für die Schließung (Kündigung/Widerruf) des Tagesgeldkontos, Festgeldkontos bzw. einer Festgeldanlage sowie des Transferkontos (und damit die Beendigung der Geschäftsbeziehung), die nur gemeinsam vorgenommen werden kann.

5.5

Jeder Kontoinhaber kann die Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers jederzeit KapitalWert gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

5.6

Schuldet KapitalWert eine Zahlung, hat jeder Kunde Anspruch darauf. Dennoch muss KapitalWert die Zahlung nur einmal leisten. Die Zahlung an einen der beiden Kunden gilt als Zahlung an beide Kunden. Sofern kein gemeinsames Referenzkonto mehr besteht, kann KapitalWert auch mit schuldbefreiender Wirkung auf ein nur von einem Kunden bekanntgegebenes Referenzkonto die Geldeinlage übertragen.

5.7

Einlagen auf Gemeinschaftskonten werden für die Zwecke der Berechnung der zulässigen Gesamtkundeneinlage (Punkt 2.6) den Kunden jeweils zur Hälfte zugerechnet.

5.8

Die Kunden eines Gemeinschaftskontos haben ein gemeinsames Transferkonto, wobei jeder Kunde sein persönliches Online Banking sowie seine eigene Kundennummer und sein eigenes Passwort erhält. Über sein persönliches Online Banking kann jeder Kunde all seine Vertragsbeziehungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit KapitalWert (und damit sein gemeinsames Transfer-, Tagesgeld- und/ oder Festgeldkonto) einsehen.

5.9

Nach dem Tod eines der beiden Kunden bleiben die Rechte und Pflichten des anderen Kunden in Bezug auf das Gemeinschaftskonto bestehen. Die erbrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

6. Referenzkonto

6.1

Der Kunde muss während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung über ein Referenzkonto verfügen.

6.2

Das Referenzkonto muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • das Referenzkonto ist ein deutsches Zahlungskonto;
  • das Referenzkonto lautet auf Euro;
  • das Referenzkonto von Kunden eines Einzelkontos kann ein auf den Namen des Kunden lautendes Einzel-Referenzkonto oder ein auch auf den Namen des Kunden lautendes Gemeinschafts-Referenzkonto sein, bei welchem der Kunde zu den erforderlichen Verfügungen für die Geschäftsbeziehung berechtigt ist;
  • das Referenzkonto von Kunden eines Gemeinschaftskontos muss ein auf beide Kunden lautendes Gemeinschafts-Referenzkonto sein, bei welchem die Kunden zu den für die vorliegende Geschäftsbeziehung mit KapitalWert erforderlichen Verfügungen mit Gemeinschaftskonten berechtigt sind.
6.3

Ein- und Auszahlungen des Kunden vom und auf das Transferkonto sind nur über das Referenzkonto möglich. KapitalWert nimmt keine Einzahlungen des Kunden auf das Transferkonto in bar an und ist auch nicht zu Barauszahlungen verpflichtet.

B. Nutzung des Transferkontos

7. Online Banking

7.1

Das persönliche Online Banking, das KapitalWert nach Vertragsabschluss über das Transferkonto für den Kunden bereithält, dient der Anlage von Geldern und der Übersicht über die vom Kunden verwalteten Konten.

Im Übrigen gelten für die Nutzung des Online Banking die Nutzungsbedingungen für das KapitalWert Online Banking.

8. Mitteilungen

8.1

Im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen KapitalWert und dem Kunden gilt das Online Banking als Kommunikationsweg, über den KapitalWert dem Kunden Mitteilungen sowie Dokumente in elektronischer Form bereitstellt. Der Kunde widmet hierzu das Online Banking als Vorrichtung zum Empfang elektronischer Post.

8.2

Eine Mitteilung gilt an dem Tag als zugegangen, an dem der Kunde die Mitteilung tatsächlich abruft oder KapitalWert unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme rechnen darf.

8.3

Der Kunde hat sein persönliches Online Banking regelmäßig, mindestens jedoch alle 14 Tage, auf eingegangene Mitteilungen hin aufzurufen. Der Kunde hat sein persönliches Online Banking unverzüglich zu besuchen, wenn ihn KapitalWert (z.B. per E-Mail oder SMS) auf eine für ihn dort hinterlassene Mitteilung hinweist. Erfolgt ein solcher Hinweis, gilt die Mitteilung im Online Banking gegenüber dem Kunden an dem Tag als zugegangen, der dem Tag des Zugangs des Hinweises folgt.

8.4

Der Kunde hat ihm zur Kenntnis gelangende Unrichtigkeiten und Beanstandungen unverzüglich über sein persönliches Online Banking, per E-Mail an support@useKapitalWert.com oder schriftlich mitzuteilen. Wenn der Kunde eine Transaktion oder Buchung nicht innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach dem Tag der fehlerhaften Belastung beanstandet, gilt diese als akzeptiert. Diese Befristung gilt nicht, wenn KapitalWert dem Kunden die Informationen über die ausgeführten Aufträge nicht mitteilt oder nicht zugänglich macht. Durch diese Bestimmung werden andere Ansprüche des Kunden auf Berichtigung nicht ausgeschlossen. Rechenfehler behebt KapitalWert auch noch nach dieser Frist.

8.5

KapitalWert ist auch befugt, einen Fehler oder Irrtum ohne Beanstandung oder Mitteilung des Kunden zu beheben und eine unrechtmäßig getätigte Buchung ungeschehen zu machen. KapitalWert ist befugt, die Gutschrift auf ein Transferkonto zu korrigieren, um einen von einer nicht verfügungsberechtigten oder geschäftsunfähigen Person erteilten Auftrag zur Durchführung einer Anlageentscheidung rückgängig zu machen.

9. Aufträge

9.1

Der Kunde trifft seine Anlageentscheidung ausschließlich durch Erklärung über sein persönliches Online Banking. KapitalWert überträgt aufgrund der auf diese Weise erklärten Anlageentscheidung den entsprechenden Geldbetrag vom Transferkonto auf ein Tagesgeldkonto oder auf ein Festgeldkonto bzw. wieder zurück. Auf andere Weise erteilte Aufträge kann KapitalWert aus Sicherheitsgründen ablehnen.

9.2

Der Kunde ermächtigt KapitalWert, gemäß Punkt 9.1 erteilte Aufträge zur Durchführung einer Anlageentscheidung auszuführen und hierfür die notwendigen Handlungen auf seine Rechnung vorzunehmen.

9.3

Der Kunde muss dafür sorgen, dass die an KapitalWert oder einen von KapitalWert angewiesenen Dritten gerichteten Erklärungen, wie Aufträge, Anweisungen und Mitteilungen an KapitalWert, eindeutig und vollständig sind und die richtigen Daten enthalten. KapitalWert kann die Ausführung von Aufträgen über die Durchführung von Anlageentscheidungen aufschieben oder ablehnen, wenn diese nicht auf korrekte Weise oder unvollständig erteilt wurden. KapitalWert wird den Kunden darüber umgehend in Kenntnis setzen.

10. Kundendaten

10.1

Der Kunde hat seine Kundendaten in seinem persönlichen Online Banking oder schriftlich zu berichtigen, wenn diese unrichtig oder nicht mehr aktuell sind oder, sofern KapitalWert dies in seinem persönlichen Online Banking angibt, durch persönliche Kontaktaufnahme auf die dort beschriebene Weise. Dies gilt insbesondere auch für seine E-Mail-Adresse und das Referenzkonto. Solange der Kunde keine Änderung auf die in diesem Absatz vorgesehene Weise vornimmt, darf KapitalWert von der Richtigkeit der Daten ausgehen.

10.2

Der Kunde ist verpflichtet, KapitalWert zu Beginn der Geschäftsbeziehung sowie in weiterer Folge die relevanten Informationen zu erteilen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die KapitalWert benötigt, um ihren aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Identifizierung des Kunden nachzukommen. Stellt der Kunde diese Informationen nicht zur Verfügung, kann KapitalWert dazu verpflichtet sein, das Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder die Ausführung eines Auftrages zur Durchführung einer Anlageentscheidung aufzuschieben oder nicht durchzuführen und/oder das Transferkonto des Kunden zu kündigen.

11. Elektronische Mitteilungen

11.1

KapitalWert übermittelt dem Kunden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch Kontoauszüge in Papierform. Ansonsten erstellt KapitalWert eine elektronische Übersicht im persönlichen Online Banking, die der Kunde abrufen kann. Diese Kontoauszüge sind für den Kunden unveränderbar abspeicherbar und ausdruckbar.

11.2

Der Kunde kann aber auf Wunsch die Kontoauszüge per Post zugestellt erhalten. Eine solche gesonderte Zustellung ist kostenpflichtig, die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Preis- und Leistungsverzeichnis.

11.3

KapitalWert wird dem Kunden auch andere Mitteilungen lediglich auf elektronischem Weg zukommen lassen (soweit in diesen AGB nicht anders vorgesehen) und solche Mitteilungen im persönlichen Online Banking des Kunden abrufbar machen. Über das Vorliegen sämtlicher wichtigen neuen Mitteilungen im persönlichen Online Banking, die eine Frist auslösen oder allenfalls die Zustimmung oder Rückmeldung des Kunden erfordern, wird der Kunde per E-Mail an seine von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse informiert. Beispiel für solche wichtigen Mitteilungen kann unter anderem die Auflösung des Transferkontos gemäß Punkt 22 sein. Das Recht des Kunden, während der Laufzeit des Vertrags von KapitalWert jederzeit die Vertragsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Papierform zur Verfügung gestellt zu bekommen, bleibt unberührt. Die Zustellung der vorstehenden Dokumente in Papierform erfolgt nur einmalig kostenfrei; jede weitere Zustellung in Papierform ist kostenpflichtig, die Kosten richten sich nach dem vereinbarten Preis- und Leistungsverzeichnis.

11.4

Allgemeine Informationen an alle Kunden können auf der Website platziert werden.

12. Archivierung

12.1

Der Kunde kann den Kontoeröffnungsantrag für das Transferkonto ausdrucken oder für die spätere Verwendung speichern. Sobald der Kontoeröffnungsantrag von KapitalWert angenommen wurde und ein Vertrag zustande gekommen ist, können der Kontoeröffnungsantrag, Kontoauszüge und sonstige Mitteilungen von KapitalWert vom Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses in seinem persönlichen Online Banking abgerufen werden. Diese sind unverändert ausdruckbar und abspeicherbar.

13. E-Mail

13.1

Der Kunde muss im Kontoeröffnungsantrag seine E-Mail-Adresse angeben. Dazu wird Folgendes vereinbart:

  • KapitalWert kann dem Kunden Mitteilungen an diese E-Mail-Adresse senden;
  • E-Mails, die der Kunde von einer anderen E-Mail-Adresse aus versendet, als der Kunde bei der Eröffnung des Transferkontos oder in seinem persönlichen Online Banking angegeben hat, muss KapitalWert aus Sicherheitsgründen nicht bearbeiten. Der Kunde wird darüber mit einer Nachricht an diese E-Mail-Adresse verständigt und erhält eine Anleitung, wie er seine E-Mail-Adresse ändern kann.
  • der Kunde teilt eine Änderung seiner E-Mail-Adresse unverzüglich gemäß Punkt 10.1 mit. Sobald KapitalWert diese Änderung erhalten hat, erfolgt die Kommunikation zwischen KapitalWert und dem Kunden ausschließlich über diese geänderte E-Mail-Adresse.

14. Tod

14.1

KapitalWert wird, wenn sie vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Verfügungen über das Transferkonto nur aufgrund eines ordnungsgemäßen Nachweises über den Erbfall (z.B. Vorlage eines beglaubigten Testaments, eines beglaubigten Erbvertrags oder eines Erbscheins durch das Nachlassgericht) vornehmen. Verfügungen des anderen Kunden über das Gemeinschaftskonto werden durch diese Regelung nicht berührt.

14.2

KapitalWert ist nicht verpflichtet, die Kundenbeziehung mit dem/den Erben fortzusetzen. KapitalWert ist gegenüber dem/den Erben nur zu Auskünften im gesetzlichen Umfang verpflichtet. Erneute Mitteilungen oder Informationen über Handlungen und Transaktionen, vor dem Zeitpunkt des Todes des Kunden werden zur Verfügung gestellt, wenn diese verloren gegangen sind oder nicht mehr auffindbar sind und eine erneute Auskunftserteilung für KapitalWert zumutbar ist. Für die Auskunftserteilung können Kosten anfallen.

C. Ausführungsbedingungen

15. Auftragsdurchführung

15.1

Der Kunde kann einen von ihm erteilten Auftrag zur Durchführung einer Anlageentscheidung und die damit verbundene Übertragung oder Rückübertragung von Geldbeträgen nur unter Mitwirkung von KapitalWert rechtswirksam widerrufen. Beauftragt ein Kunde KapitalWert, einen Auftrag zur Durchführung einer Anlageentscheidung nicht auszuführen, wird KapitalWert, sofern dies vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann, versuchen, die Ausführung zu verhindern. Gelingt es KapitalWert nicht, die Ausführung eines Auftrages zur Durchführung einer Anlageentscheidung zu verhindern, erfolgt die dennoch stattfindende Ausführung auf Rechnung und Risiko des Kunden.

15.2

KapitalWert kann die Ausführung von Aufträgen zur Durchführung einer Anlageentscheidung verweigern, um Handlungen zu vermeiden, die gegen Rechtsvorschriften oder behördliche oder gerichtliche Aufträge verstoßen.

15.3

Entgelte und weitere Hinweise und Regelungen für Kundenaufträge sind auch dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen, das auch auf der Website https://kapitalwertinvest.de abrufbar ist.

16. Beauftragung von Dritten

16.1

Einen Auftrag zur Durchführung einer Anlageentscheidung, der seinem Inhalt nach typischer Weise die Heranziehung eines Dritten erfordert, erfüllt KapitalWert durch Beauftragung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt KapitalWert den Dritten aus, haftet sie für die sorgfältige Auswahl. KapitalWert ist verpflichtet, dem Kunden auf dessen Anfordern die allenfalls bestehenden Ansprüche gegen den Dritten abzutreten.

16.2

KapitalWert darf darüber hinaus im Rahmen der von ihr zu erbringenden Dienstleistungen Dritte beauftragen und Arbeiten (teilweise) von diesen Dritten verrichten lassen.

17. Aufrechnung und Pfandrecht

17.1

Der Kunde räumt KapitalWert ein Pfandrecht an Sachen und Rechten jeder Art ein, die mit Willen des Kunden im Zusammenhang mit irgendeinem mit KapitalWert getätigten Bankgeschäft in den Besitz von KapitalWert gelangen bzw. die dem Kunden gegen KapitalWert aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht besteht insbesondere auch an allen pfändbaren Ansprüchen des Kunden gegenüber KapitalWert, insbesondere die Guthaben auf dem Transferkonto sowie dem Tagesgeldkonto und dem Festgeldkonto.

17.2

Das Pfandrecht sichert die Ansprüche von KapitalWert gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, auch wenn die Ansprüche bedingt, befristet oder noch nicht fällig sind.

17.3

Das Pfandrecht entsteht mit der Erlangung des Besitzes der Pfandsache durch KapitalWert. KapitalWert erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen KapitalWert aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder zustehen werden. Das Pfandrecht entsteht, sofern Ansprüche von KapitalWert gemäß Punkt 17.2 bestehen, anderenfalls mit dem Zeitpunkt des späteren Entstehens solcher Ansprüche.

17.4

KapitalWert wird unbeschadet des bestehenden Pfandrechts Dispositionen des Kunden auf dem Transferkonto sowie dem Tagesgeldkonto und dem Festgeldkonto durchführen, solange dem Kunden keine Mitteilung über die Geltendmachung des Pfandrechts zugegangen ist. Eine Pfändung des Guthabens durch einen Dritten gilt nicht als Disposition des Kunden.

18. Gutschrift

18.1

KapitalWert wird einen Betrag, den sie vom Referenzkonto des Kunden erhalten hat, vorbehaltlich der Regelungen in diesen AGB (z.B. zur maximalen Gesamtkundeneinlage), dem Transferkonto gutschreiben, sobald KapitalWert den Betrag tatsächlich, endgültig und bedingungslos (mit Ausnahme von Bedingungen aus Anlageentscheidungen) erhalten hat.

19. Auszahlung Sonderfälle

19.1

Es kann sein, dass der Kunde ein Guthaben bei KapitalWert hat, das nicht mehr den Voraussetzungen für eine Einlage bei KapitalWert entspricht. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Guthaben handeln, welches die maximale Gesamtkundeneinlage von 500.000 Euro übersteigt. KapitalWert kann in diesem Fall dieses Guthaben jederzeit auf eigene Initiative auf das Referenzkonto des Kunden übertragen.

19.2

Ist die Übertragung eines Geldbetrages auf das Referenzkonto nicht möglich, obschon KapitalWert hierzu berechtigt und/oder verpflichtet ist, weil z.B. das Referenzkonto nicht mehr existiert, wird KapitalWert den Kunden per E-Mail an support@useKapitalWert.com zur Bekanntgabe eines Referenzkontos auffordern. Sollte der Kunde dieser Aufforderung nicht binnen zehn (10) Bankarbeitstagen ab Zugang der Aufforderung nachkommen, muss KapitalWert in diesem Fall für das Guthaben ab ergebnislosem Verstreichen der Frist zur Bekanntgabe eines Referenzkontos keine Zinsen auszahlen.

20. Entgelte

20.1

Sofern in den vorliegenden AGB oder im vereinbarten KapitalWert Preis- und Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt, stellt KapitalWert dem Kunden bei der Kontoeröffnung, der Kontoführung und der Kontoauflösung eines Transferkontos keine Kosten in Rechnung.

20.2

Der Kunde trägt aber seine Telefonkosten und die Kosten für den E-Mail-Account bei seinem Internetprovider, seine Hardware, seine Software und seine eigenen Anwenderprogramme sowie sämtliche damit verbundenen Kosten.

20.3

KapitalWert kann jedes Transferkonto des Kunden mit jedem fälligen Betrag für Kosten belasten, die dieser KapitalWert schuldet, ohne den Kunden vorab darüber zu unterrichten. Entsteht durch die Belastung des Transferkontos ein negativer Saldo, muss der Kunde diesen sofort (mit Zugang des Kontoauszugs im Online Banking, s. Punkt 8.2 bis 8.4) ausgleichen, ohne dass hierfür eine gesonderte Nachricht über den Verzug durch KapitalWert erforderlich ist.

20.4

Mögliche Steuern, wie insbesondere die Kapitalertragsteuer, sonstige gesetzliche Abgaben und Gebühren ("Abgaben") – gleich von wem diese erhoben werden –, die sich auf die Kundenbeziehung zwischen dem Kunden und KapitalWert beziehen, gehen zulasten des Kunden, wenn nicht schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde oder zwingendes Recht eine andere Vorgehensweise vorschreibt. Damit erfolgt die Gutschrift von Zinsen und die Übertragung von Geldern vom Transferkonto auf das Referenzkonto des Kunden immer nur nach Abzug der Abgaben.

D. Allgemeine Bestimmungen

21. Haftung

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind wie folgt beschränkt:

21.1

Nicht beschränkt sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KapitalWert, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung seines Zwecks ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

21.2

Bei der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten haftet KapitalWert nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schadenersatzansprüche gemäß dieser Ziffer 21.2 verjähren innerhalb von 12 Monaten.

21.3

Eine etwaige Haftung für gegebene – ausdrücklich als solche zu bezeichnende – Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

21.4

Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

21.5

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KapitalWert, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

22. Kündigung

22.1

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und KapitalWert wird für unbestimmte Dauer geschlossen.

22.2

Der Kunde und KapitalWert können den Vertrag über das Transferkonto jederzeit kündigen. Die wirksame Kündigung eines Transferkontos setzt die vorherige Schließung des Tagesgeldkontos und des Festgeldkontos nach den jeweiligen Besonderen Bedingungen für die KapitalWert Tagesgeldanlage und die Besonderen Bedingungen für KapitalWert Festgeldanlagen voraus. Mit wirksamer Kündigung des Transferkontos endet auch die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und KapitalWert und ein allfälliger bestehender Saldo wird automatisch auf das Referenzkonto des Kunden übertragen.

22.3

Die Kündigung des Transferkontos durch den Kunden erfolgt durch Mitteilung an KapitalWert, schriftlich, per E-Mail an support@useKapitalWert.com oder über sein persönliches Online Banking. Ab Zugang der wirksamen Kündigung werden keine Zinsen gezahlt. Die Übertragung des Restbetrags auf das Referenzkonto richtet sich im Übrigen nach Punkt 19.2.

23. Schriftlichkeit

Schriftlich bedeutet, dass die Übermittlung des unterschriebenen Dokuments per Post oder durch Übersendung des eingescannten unterschriebenen Dokuments per E-Mail an support@useKapitalWert.com erfolgen kann.

24. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Sofern eine Bestimmung des dispositiven Gesetzesrechts zur Schließung der dadurch entstandenen Lücke nicht besteht, findet eine ergänzende Vertragsauslegung statt.

25. Anwendbares Recht

Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und KapitalWert ist deutsches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen anwendbar. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.